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 Kfz-Abmeldungen

Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden, weil es verkauft wurde, oder vorübergehend nicht genutzt wird?

Eine Fahrt zur Kreisverwaltung in Gütersloh ist hierfür nicht erforderlich. Diese Art von Abmeldungen können Sie auch im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erledigen.

Wenn Sie Ihr Kennzeichen wieder verwenden möchten, kann dies ein Jahr für Sie reserviert werden. Die Reservierung ist jedoch nur für Kennzeichen des Kreises Gütersloh möglich.

 

Unterlagen

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
  • Beide Kennzeichen

Kosten

  • Abmeldung eines Fahrzeugs: 7,50 €
  • Reservierung des Kennzeichens: 2,60 €
    (dies ist nur für in GT zugelassene Fahrzeuge möglich)

Hinweise und Besonderheiten

Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin in der KFZ-Stelle buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: strassenverkehr@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Haas:
Tel: 05207 8905-323
Frau Eickenbusch:
Tel: 05207 8905-323
Kfz-Abmeldungen

Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden, weil es verkauft wurde, oder vorübergehend nicht genutzt wird?

Eine Fahrt zur Kreisverwaltung in Gütersloh ist hierfür nicht erforderlich. Diese Art von Abmeldungen können Sie auch im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erledigen.

Wenn Sie Ihr Kennzeichen wieder verwenden möchten, kann dies ein Jahr für Sie reserviert werden. Die Reservierung ist jedoch nur für Kennzeichen des Kreises Gütersloh möglich.

 

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
  • Beide Kennzeichen
  • Abmeldung eines Fahrzeugs: 7,50 €
  • Reservierung des Kennzeichens: 2,60 €
    (dies ist nur für in GT zugelassene Fahrzeuge möglich)
Fahrzeug Auto Kennzeichen Abmeldung Stilllegung Schilder KFZ https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1440/show
FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Herr

Haas

05207 8905-323

Frau

Eickenbusch

23 (EG)

05207 8905-323
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Herr

Haas

05207 8905-323

Frau

Eickenbusch

23 (EG)

05207 8905-323