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Kfz-Abmeldungen
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden, weil es verkauft wurde, oder vorübergehend nicht genutzt wird?
Eine Fahrt zur Kreisverwaltung in Gütersloh ist hierfür nicht erforderlich. Diese Art von Abmeldungen können Sie auch im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erledigen.
Wenn Sie Ihr Kennzeichen wieder verwenden möchten, kann dies ein Jahr für Sie reserviert werden. Die Reservierung ist jedoch nur für Kennzeichen des Kreises Gütersloh möglich.
Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
- Beide Kennzeichen
Kosten
- Abmeldung eines Fahrzeugs: 7,50 €
- Reservierung des Kennzeichens: 2,60 €
(dies ist nur für in GT zugelassene Fahrzeuge möglich)
Hinweise und Besonderheiten
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin in der KFZ-Stelle buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
FB 3 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden, weil es verkauft wurde, oder vorübergehend nicht genutzt wird?
Eine Fahrt zur Kreisverwaltung in Gütersloh ist hierfür nicht erforderlich. Diese Art von Abmeldungen können Sie auch im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erledigen.
Wenn Sie Ihr Kennzeichen wieder verwenden möchten, kann dies ein Jahr für Sie reserviert werden. Die Reservierung ist jedoch nur für Kennzeichen des Kreises Gütersloh möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
- Beide Kennzeichen
- Abmeldung eines Fahrzeugs: 7,50 €
- Reservierung des Kennzeichens: 2,60 €
(dies ist nur für in GT zugelassene Fahrzeuge möglich)
Herr
Haas
Frau
Eickenbusch
23 (EG)
Herr
Haas
Frau
Eickenbusch
23 (EG)