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Schmutzwassergebühr
Bei Grundstücken mit Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung berechnet sich die Schmutzwassergebühr nach den abgenommenen Frischwassermengen.
Bei Grundstücken mit privater Wasserversorgung wird die Schmutzwassergebühr auf Grund der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen festgesetzt, wobei 42 cbm Abwasser pro Person und Jahr zu Grunde gelegt werden.
Änderungen in der Personenzahl werden zu den Stichtagen 10.12., 10.03, 10.06. und 10.09. mit Wirkung ab dem jeweils folgenden Quartal automatisch berücksichtigt.
Kosten
Die Gebühr beträgt aktuell 1,76 € je cbm.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schlossholtestukenbrock.de/de/buerger-stadt/rathaus/ortsrecht/
Zuständige Einrichtung
FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bei Grundstücken mit Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung berechnet sich die Schmutzwassergebühr nach den abgenommenen Frischwassermengen.
Bei Grundstücken mit privater Wasserversorgung wird die Schmutzwassergebühr auf Grund der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen festgesetzt, wobei 42 cbm Abwasser pro Person und Jahr zu Grunde gelegt werden.
Änderungen in der Personenzahl werden zu den Stichtagen 10.12., 10.03, 10.06. und 10.09. mit Wirkung ab dem jeweils folgenden Quartal automatisch berücksichtigt.
Die Gebühr beträgt aktuell 1,76 € je cbm.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schlossholtestukenbrock.de/de/buerger-stadt/rathaus/ortsrecht/
Grundbesitzabgaben, Abwasser, Kanal https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1435/showFrau
Lideck
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