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Regenwassergebühr
Maßstab für die Regenwassergebühr ist die Quadratmeterzahl der bebauten und befestigten Grundstücksfläche (=versiegelte Grundstücksfläche), von der Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangen kann.
Kosten
Die Gebühr beträgt 0,15 € pro Quadratmeter.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schlossholtestukenbrock.de/de/buerger-stadt/rathaus/ortsrecht/
Zuständige Einrichtung
FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Maßstab für die Regenwassergebühr ist die Quadratmeterzahl der bebauten und befestigten Grundstücksfläche (=versiegelte Grundstücksfläche), von der Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangen kann.
Die Gebühr beträgt 0,15 € pro Quadratmeter.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schlossholtestukenbrock.de/de/buerger-stadt/rathaus/ortsrecht/
Grundbesitzabgaben https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1434/showFrau
Lideck
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Frau
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