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 Regenwassergebühr

Maßstab für die Regenwassergebühr ist die Quadratmeterzahl der bebauten und befestigten Grundstücksfläche (=versiegelte Grundstücksfläche), von der Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangen kann.

Kosten

Die Gebühr beträgt 0,15 € pro Quadratmeter.

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schlossholtestukenbrock.de/de/buerger-stadt/rathaus/ortsrecht/

Zuständige Einrichtung

FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: steuern@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Lideck:
Tel: 05207 8905-5118
Regenwassergebühr

Maßstab für die Regenwassergebühr ist die Quadratmeterzahl der bebauten und befestigten Grundstücksfläche (=versiegelte Grundstücksfläche), von der Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangen kann.

Die Gebühr beträgt 0,15 € pro Quadratmeter.

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schlossholtestukenbrock.de/de/buerger-stadt/rathaus/ortsrecht/

Grundbesitzabgaben https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1434/show
FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Lideck

203

05207 8905-5118
Fachbereich Finanzen
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Lideck

203

05207 8905-5118