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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid erhoben.
Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Stadt festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zurzeit 370 vom Hundert.
Fragen zum Gewerbesteuermessbetrag beantwortet das Finanzamt Wiedenbrück.
Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Bei Gewerbean-, um- und abmeldungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.
Zuständige Einrichtung
FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid erhoben.
Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Stadt festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zurzeit 370 vom Hundert.
Fragen zum Gewerbesteuermessbetrag beantwortet das Finanzamt Wiedenbrück.
Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Bei Gewerbean-, um- und abmeldungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1433/showFrau
Radtke
202
Frau
Radtke
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