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Grundbesitzabgaben
Die Grundbesitzabgaben umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Müllgebühr
- Schmutzwassergebühr
- Regenwassergebühr
- Kleineinleiterabgabe
- Grubenabfuhr
Die Gebühren- und Steuersätze entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Finanzen
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: finanzen@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Grundbesitzabgaben umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Müllgebühr
- Schmutzwassergebühr
- Regenwassergebühr
- Kleineinleiterabgabe
- Grubenabfuhr
Die Gebühren- und Steuersätze entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.
Herr
Reinhold
201