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 Grundbesitzabgaben

Die Grundbesitzabgaben umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.

- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Müllgebühr
- Schmutzwassergebühr
- Regenwassergebühr
- Kleineinleiterabgabe
- Grubenabfuhr

Die Gebühren- und Steuersätze entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Finanzen
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: finanzen@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Reinhold:
Tel: 05207 8905-5122
Grundbesitzabgaben

Die Grundbesitzabgaben umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.

- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Müllgebühr
- Schmutzwassergebühr
- Regenwassergebühr
- Kleineinleiterabgabe
- Grubenabfuhr

Die Gebühren- und Steuersätze entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.

Grundbesitzabgabenbescheid https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1431/show
Fachbereich Finanzen
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Herr

Reinhold

201

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