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 Führungszeugnis

Ab dem 14. Geburtstag kann jede Person ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dies wird häufig vom Arbeitgeber (Belegart N) oder von einer Behörde (Belegart O) für eine Einstellung oder eine amtliche Erlaubnis gefordert.

Das Führungszeugnis muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Siehe Hinweise weiter unten) bzw. bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) beantragt werden. Wenn Sie die Belegart O (für eine Behörde) benötigen, bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen mit, damit das Führungszeugnis der richtigen Stelle zugeschickt werden kann.

Seit dem 01.05.2010 kann auch ein "erweitertes Führungszeugnis" ausgestellt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn jemand kinder- oder jugendnah tätig ist oder werden möchte. Genauere Informationen zu diesem Führungszeugnis können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.

Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung über die kinder- und jugendnahe Tätigkeit mit. Hierin sollte bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen (einen Vordruck finden Sie hier).

Europäisches Führungszeugnis:
Besitzen Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, stellt das Bundesamt für Justiz seit dem 31.08.2018 automatisch ein europäisches Führungszeugnis aus. Dieses Führungszeugnis enthält auch Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

 

Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann ein Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz auch im Online-Portal beantragt werden.
 
 
 
Diese Dienstleistung kann bisher nicht über die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz

Unterlagen

Für die Beantragung bitte vorlegen:

  • Personalausweis oder Pass
  • bei Belegart "O" (für eine Behörde): Adresse und Aktenzeichen der Behörde
  • bei erweitertem Führungszeugnis: Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen

Kosten

  • für jedes beantragte Führungszeugnis: 13,- Euro

Bezahlung erfolgt direkt in Bar oder per EC-Karte bei Antragstellung.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird sofort elektronisch an das Bundeamt für Justiz weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit vom Bundesamt beträgt in den meisten Fällen maximal 14 Tage. Die Erfahrung zeigt aber eine deutlich schnelle Bearbeitung.

Europäischen Führungszeugnisse können auch eine Bearbeitungszeit von 20 Wertagen in Anspruch nehmen. Aber auch hier zeigt die Erfahrung eine schnelle Bearbeitungzeit.

Hinweise und Besonderheiten

Sollten Sie nicht persönlich kommen können, um Ihr Führungszeugnis zu beantragen, dann haben Sie auch die Möglichkeit den von Ihnen vollständig ausgefüllten Antrag auf Erstellung eines Führungszeugnisses, zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Pass und einer Vollmacht, der Person mitzugeben, die für Sie die Erstellung beantragen soll. Die Person muss sich allerdings ebenfalls per Personalausweis oder Pass ausweisen können. Den Antrag, sowie ein Formular für eine Vollmacht finden Sie hier unter Downloads.
 
Für die persönliche Antragstellung zur Erstellung Ihres eigenen Führungszeugnisses wird der Antrag nicht benötigt.
 
 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundeamt für Justiz: Bundesamt für Justiz - Führungszeugnisse

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Athens:
Tel: 05207 8905-350
Frau Bönsch:
Tel: 05207 8905-402
Frau Kroll:
Tel: 05207 8905-304
Frau Memeti:
Tel: 05207 8905-351
N.:
Tel: 05207 8905-350
Führungszeugnis

Ab dem 14. Geburtstag kann jede Person ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dies wird häufig vom Arbeitgeber (Belegart N) oder von einer Behörde (Belegart O) für eine Einstellung oder eine amtliche Erlaubnis gefordert.

Das Führungszeugnis muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Siehe Hinweise weiter unten) bzw. bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) beantragt werden. Wenn Sie die Belegart O (für eine Behörde) benötigen, bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen mit, damit das Führungszeugnis der richtigen Stelle zugeschickt werden kann.

Seit dem 01.05.2010 kann auch ein "erweitertes Führungszeugnis" ausgestellt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn jemand kinder- oder jugendnah tätig ist oder werden möchte. Genauere Informationen zu diesem Führungszeugnis können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.

Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung über die kinder- und jugendnahe Tätigkeit mit. Hierin sollte bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen (einen Vordruck finden Sie hier).

Europäisches Führungszeugnis:
Besitzen Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, stellt das Bundesamt für Justiz seit dem 31.08.2018 automatisch ein europäisches Führungszeugnis aus. Dieses Führungszeugnis enthält auch Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

 

Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann ein Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz auch im Online-Portal beantragt werden.
 
 
 
Diese Dienstleistung kann bisher nicht über die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Für die Beantragung bitte vorlegen:

  • Personalausweis oder Pass
  • bei Belegart "O" (für eine Behörde): Adresse und Aktenzeichen der Behörde
  • bei erweitertem Führungszeugnis: Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen

Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundeamt für Justiz: Bundesamt für Justiz - Führungszeugnisse

  • für jedes beantragte Führungszeugnis: 13,- Euro

Bezahlung erfolgt direkt in Bar oder per EC-Karte bei Antragstellung.

Auskunft aus dem Strafregister, polizeiliches Führungszeugnis, https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1427/show
FB 3 - Bürgerservice
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350