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Führungszeugnis
Ab dem 14. Geburtstag kann jede Person ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dies wird häufig vom Arbeitgeber (Belegart N) oder von einer Behörde (Belegart O) für eine Einstellung oder eine amtliche Erlaubnis gefordert.
Das Führungszeugnis muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Siehe Hinweise weiter unten) bzw. bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) beantragt werden. Wenn Sie die Belegart O (für eine Behörde) benötigen, bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen mit, damit das Führungszeugnis der richtigen Stelle zugeschickt werden kann.
Seit dem 01.05.2010 kann auch ein "erweitertes Führungszeugnis" ausgestellt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn jemand kinder- oder jugendnah tätig ist oder werden möchte. Genauere Informationen zu diesem Führungszeugnis können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Europäisches Führungszeugnis:
Besitzen Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, stellt das Bundesamt für Justiz seit dem 31.08.2018 automatisch ein europäisches Führungszeugnis aus. Dieses Führungszeugnis enthält auch Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann ein Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz auch im Online-Portal beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
Bundeszentralregistergesetz
Unterlagen
Für die Beantragung bitte vorlegen:
- Personalausweis oder Pass
- bei Belegart "O" (für eine Behörde): Adresse und Aktenzeichen der Behörde
- bei erweitertem Führungszeugnis: Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen
Kosten
- für jedes beantragte Führungszeugnis: 13,- Euro
Bezahlung erfolgt direkt in Bar oder per EC-Karte bei Antragstellung.
Bearbeitungsdauer
Der Antrag wird sofort elektronisch an das Bundeamt für Justiz weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit vom Bundesamt beträgt in den meisten Fällen maximal 14 Tage. Die Erfahrung zeigt aber eine deutlich schnelle Bearbeitung.
Europäischen Führungszeugnisse können auch eine Bearbeitungszeit von 20 Wertagen in Anspruch nehmen. Aber auch hier zeigt die Erfahrung eine schnelle Bearbeitungzeit.
Hinweise und Besonderheiten
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundeamt für Justiz: Bundesamt für Justiz - Führungszeugnisse
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ab dem 14. Geburtstag kann jede Person ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dies wird häufig vom Arbeitgeber (Belegart N) oder von einer Behörde (Belegart O) für eine Einstellung oder eine amtliche Erlaubnis gefordert.
Das Führungszeugnis muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Siehe Hinweise weiter unten) bzw. bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) beantragt werden. Wenn Sie die Belegart O (für eine Behörde) benötigen, bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen mit, damit das Führungszeugnis der richtigen Stelle zugeschickt werden kann.
Seit dem 01.05.2010 kann auch ein "erweitertes Führungszeugnis" ausgestellt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn jemand kinder- oder jugendnah tätig ist oder werden möchte. Genauere Informationen zu diesem Führungszeugnis können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Europäisches Führungszeugnis:
Besitzen Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, stellt das Bundesamt für Justiz seit dem 31.08.2018 automatisch ein europäisches Führungszeugnis aus. Dieses Führungszeugnis enthält auch Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann ein Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz auch im Online-Portal beantragt werden.
Für die Beantragung bitte vorlegen:
- Personalausweis oder Pass
- bei Belegart "O" (für eine Behörde): Adresse und Aktenzeichen der Behörde
- bei erweitertem Führungszeugnis: Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundeamt für Justiz: Bundesamt für Justiz - Führungszeugnisse
- für jedes beantragte Führungszeugnis: 13,- Euro
Bezahlung erfolgt direkt in Bar oder per EC-Karte bei Antragstellung.
Frau
Athens
4 (EG)
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Bönsch
6
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Kroll
4 (EG)
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Memeti
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