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 Fischereischein

Wer in Deutschland angeln möchte, muss einen Fischereischein besitzen und diesen mit sich führen.

Ihr Fischereischein läuft am 31.12. ab? Eine Verlängerung ist frühestens im Dezember des Ablaufjahres ab 01.01. des Folgejahres möglich.

 
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Voraussetzungen

Jugendfischereischeine werden für Jugendliche ab 10 Jahren ausgestellt und berechtigen dazu, gemeinsam mit einem erwachsenen Fischereischeininhaber angeln zu gehen. Der Jugendfischereischein wird immer für das aktuelle Kalenderjahr ausgestellt oder verlängert.

Fischereischeine für Erwachsene werden nach Bestehen einer staatlichen Fischereiprüfung als Jahresfischereischein (für das laufende Kalenderjahr) oder als 5-Jahres-Fischereischein (d. h. aktuelles + 4 weitere Kalenderjahre) ausgestellt. Ein Fischereischein kann nach dem Ablauf ohne erneute Prüfung verlängert werden.

Unterlagen

Bei Neuausstellung bitte vorlegen:

  • Prüfungszeugnis
  • Passfoto
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)

Bei Verlängerung bitte vorlegen:

  • Fischereischein
  • Passfoto, wenn keine Verlängerung mehr möglich ist oder Angaben nicht mehr richtig/aktuell sind (z.B. Adresse, Lichtbild)

Kosten

  •   8,00 €  Jugendfischereischein (für das laufende Kalenderjahr)
  • 16,00 €  1-Jahres-Fischereischein (für das laufende Kalenderjahr)
  • 48,00 €  5-Jahres-Fischereischein (für das laufende und 4 weitere Kalenderjahre)
  •   5,00 €  Zweitausfertigung (beispielsweise bei Verlust)

Bar oder EC-Kartenzahlung bei Antragstellung.

Hinweise und Besonderheiten

Die Fischereiprüfung können Sie beim Kreis Gütersloh ablegen.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Athens:
Tel: 05207 8905-350
Frau Bönsch:
Tel: 05207 8905-402
Frau Kroll:
Tel: 05207 8905-304
Frau Memeti:
Tel: 05207 8905-351
N.:
Tel: 05207 8905-350
Fischereischein

Ihr Fischereischein läuft am 31.12. ab? Eine Verlängerung ist frühestens im Dezember des Ablaufjahres ab 01.01. des Folgejahres möglich.

 
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Bei Neuausstellung bitte vorlegen:

  • Prüfungszeugnis
  • Passfoto
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)

Bei Verlängerung bitte vorlegen:

  • Fischereischein
  • Passfoto, wenn keine Verlängerung mehr möglich ist oder Angaben nicht mehr richtig/aktuell sind (z.B. Adresse, Lichtbild)
  •   8,00 €  Jugendfischereischein (für das laufende Kalenderjahr)
  • 16,00 €  1-Jahres-Fischereischein (für das laufende Kalenderjahr)
  • 48,00 €  5-Jahres-Fischereischein (für das laufende und 4 weitere Kalenderjahre)
  •   5,00 €  Zweitausfertigung (beispielsweise bei Verlust)

Bar oder EC-Kartenzahlung bei Antragstellung.

Angelschein Jugendfischereischein Fischereiprüfung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1426/show
FB 3 - Bürgerservice
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350