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 Ausländerangelegenheiten

Seit dem 01. September 2011 gibt es einen elektronischen Aufenthaltstitel, der nun im Scheckkartenformat ausgestellt und nicht mehr im Pass eingeklebt wird. (Betrifft nur die Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und die (Dauer-)Aufenthaltskarte)
Die Anträge hierfür müssen direkt bei der Ausländerbehörde in Gütersloh gestellt werden, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft oder wenn ein neuer Pass ausgestellt wurde und ein "Übertrag" des Aufenthaltstitels vorgenommen werden muss.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der Ausländerbehörde um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Auch die Aushändigung erfolgt dann bei der Ausländerbehörde.


Im Bürgerservice:

Die Änderung der Wohnanschrift auf diesem elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt mit der Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde.

Weiterhin muss eine Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung hier im Bürgerservice beantragt und nach Ausstellung abgeholt werden.

Nähere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Kreises Gütersloh.

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Athens:
Tel: 05207 8905-350
Frau Bönsch:
Tel: 05207 8905-402
Frau Kroll:
Tel: 05207 8905-304
Frau Memeti:
Tel: 05207 8905-351
N.:
Tel: 05207 8905-350
Ausländerangelegenheiten

Seit dem 01. September 2011 gibt es einen elektronischen Aufenthaltstitel, der nun im Scheckkartenformat ausgestellt und nicht mehr im Pass eingeklebt wird. (Betrifft nur die Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und die (Dauer-)Aufenthaltskarte)
Die Anträge hierfür müssen direkt bei der Ausländerbehörde in Gütersloh gestellt werden, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft oder wenn ein neuer Pass ausgestellt wurde und ein "Übertrag" des Aufenthaltstitels vorgenommen werden muss.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der Ausländerbehörde um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Auch die Aushändigung erfolgt dann bei der Ausländerbehörde.


Im Bürgerservice:

Die Änderung der Wohnanschrift auf diesem elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt mit der Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde.

Weiterhin muss eine Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung hier im Bürgerservice beantragt und nach Ausstellung abgeholt werden.

Nähere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Kreises Gütersloh.

Duldung Aufenthaltsgestattung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1425/show
FB 3 - Bürgerservice
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350