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 Personalausweis

Seit dem 01.11.2010 gibt es den Personalausweis in Scheckkartengröße.

 

Ab dem 02.08.2021 wird der Personalausweis mit einem geringfügig geänderten Design hergestellt, zur Veranschaulichung finden Sie im Downloadbereich ein Muster zur Ansicht (Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat).

 

Da die Funktionen des Ausweises sehr umfangreich sind, finden Sie hier nur eine kurze Zusammenfassung:

Er hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip auf dem neben Ihren persönlichen Daten auch Ihr Passfoto und auf Wunsch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.

Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, wenn Sie Geschäfte im Internet tätigen möchten: Ist die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, können Sie mit einem Lesegerät oder einigen Smartphones und der AusweisApp im Internet nachweisen, wer Sie sind.

Wenn Sie bei der Beantragung des Ausweises 16 Jahre (oder älter) waren, wird ein Personalausweis seit dem 15.07.2017 mit eingeschalteter Funktion ausgestellt.  Falls Sie bei der Beantragung jünger waren oder die Funktion bei der Abholung noch ausschalten lassen konnten, können wir die Funktion für Sie wieder kostenlos einschalten. Hierfür müssen Sie  persönlich mit Ihrem Personalausweis im Bürgerservice vorsprechen.

Nach der Produktion des Ausweises wird Ihnen ein Brief zugeschickt. Hier ist eine 5-stellige (vorübergehende) Geheimnummer (PIN), eine 10-stellige Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthalten. Diesen PIN-Brief sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren. Wenn Sie die Onlineausweisfunktion (jetzt oder später) nutzen, sind die Nummern und das Kennwort wichtig.

Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie den Verlust/Diebstahl bei der Meldebehörde anzeigen. Wichtiger ist aber auch, die Online-Ausweisfunktion zu sperren. Unter dem Sperrnotruf 116 116 können Sie dies jederzeit mit Ihren persönlichen Daten und dem Sperrkennwort veranlassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren können Sie nur persönlich im Bürgerbüro melden.

 

Möchten Sie wissen, welches Dokument für eine Reise ins Ausland erforderlich ist? Dann schauen Sie selbst unter www.auswaertiges-amt.de nach den aktuellen Einreisebestimmungen.

Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Unterlagen

  • 1 neues biometrisches Passfoto (Bildgröße: 35 mm x 45 mm);
    gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich.
  • Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
    Falls Ihre Namen später geändert wurden, sollten möglichst auch die Bescheinigungen hierüber vorgelegt werden.
  • Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
  • Kinder unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten erforderlich. (Formular zum Ausfüllen am PC: Einverständniserklärung) Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.

Kosten

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen:

für Antragstellende über 24 Jahren: 37,00 €
für Antragstellende unter 24 Jahren: 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,- €

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungs- und Produktionszeit beträgt voraussichtlich 3 Wochen.

Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn die antragstellende Person anwesend ist. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist hierbei gesetzlich nicht gestattet.

Auch abholen sollten Sie ihn nach Möglichkeit persönlich, da hier die Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes abgegeben werden muss. Sie können auf Wunsch auch sofort Ihre 5-stellige Transport-PIN in Ihre persönliche 6-stellige PIN ändern - dies ist kostenlos.
Wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen soll, muss die hier bereitgestellte spezielle Vollmacht verwendet werden (Formular zum Ausfüllen am PC: Vollmacht zur Abholung eines Dokumentes).

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf www.personalausweisportal.de, unter der oben genannten Hotline und natürlich auch in Ihrem Bürgerbüro. 

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Zuständige Einrichtung

FB 3 - Bürgerservice
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Athens:
Tel: 05207 8905-350
Frau Bönsch:
Tel: 05207 8905-402
Frau Kroll:
Tel: 05207 8905-304
Frau Memeti:
Tel: 05207 8905-351
N.:
Tel: 05207 8905-350
Personalausweis

Seit dem 01.11.2010 gibt es den Personalausweis in Scheckkartengröße.

 

Ab dem 02.08.2021 wird der Personalausweis mit einem geringfügig geänderten Design hergestellt, zur Veranschaulichung finden Sie im Downloadbereich ein Muster zur Ansicht (Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat).

 

Da die Funktionen des Ausweises sehr umfangreich sind, finden Sie hier nur eine kurze Zusammenfassung:

Er hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip auf dem neben Ihren persönlichen Daten auch Ihr Passfoto und auf Wunsch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.

Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, wenn Sie Geschäfte im Internet tätigen möchten: Ist die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, können Sie mit einem Lesegerät oder einigen Smartphones und der AusweisApp im Internet nachweisen, wer Sie sind.

Wenn Sie bei der Beantragung des Ausweises 16 Jahre (oder älter) waren, wird ein Personalausweis seit dem 15.07.2017 mit eingeschalteter Funktion ausgestellt.  Falls Sie bei der Beantragung jünger waren oder die Funktion bei der Abholung noch ausschalten lassen konnten, können wir die Funktion für Sie wieder kostenlos einschalten. Hierfür müssen Sie  persönlich mit Ihrem Personalausweis im Bürgerservice vorsprechen.

Nach der Produktion des Ausweises wird Ihnen ein Brief zugeschickt. Hier ist eine 5-stellige (vorübergehende) Geheimnummer (PIN), eine 10-stellige Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthalten. Diesen PIN-Brief sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren. Wenn Sie die Onlineausweisfunktion (jetzt oder später) nutzen, sind die Nummern und das Kennwort wichtig.

Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie den Verlust/Diebstahl bei der Meldebehörde anzeigen. Wichtiger ist aber auch, die Online-Ausweisfunktion zu sperren. Unter dem Sperrnotruf 116 116 können Sie dies jederzeit mit Ihren persönlichen Daten und dem Sperrkennwort veranlassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren können Sie nur persönlich im Bürgerbüro melden.

 

Möchten Sie wissen, welches Dokument für eine Reise ins Ausland erforderlich ist? Dann schauen Sie selbst unter www.auswaertiges-amt.de nach den aktuellen Einreisebestimmungen.

Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

  • 1 neues biometrisches Passfoto (Bildgröße: 35 mm x 45 mm);
    gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich.
  • Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
    Falls Ihre Namen später geändert wurden, sollten möglichst auch die Bescheinigungen hierüber vorgelegt werden.
  • Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
  • Kinder unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten erforderlich. (Formular zum Ausfüllen am PC: Einverständniserklärung) Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.

Weitere Informationen finden Sie auf www.personalausweisportal.de, unter der oben genannten Hotline und natürlich auch in Ihrem Bürgerbüro. 

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen:

für Antragstellende über 24 Jahren: 37,00 €
für Antragstellende unter 24 Jahren: 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,- €

Perso, Ausweis, Zustimmung, Einverständnis, Zustimmungserklärung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1421/show
FB 3 - Bürgerservice
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Athens

4 (EG)

05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

Frau

Athens

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05207 8905-350

Frau

Bönsch

6

05207 8905-402

Frau

Kroll

4 (EG)

05207 8905-304

Frau

Memeti

05207 8905-351

N.

05207 8905-350