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 Gartenzähler

Ein Gartenzähler dient dazu die Frischwassermenge zu erfassen, die zur Gartenbewässerung verbraucht wird. Somit kann die Wassermenge, die in den Boden versickert und nicht in den Kanal eingeleitet wird, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden.

In der Regel zahlt sich ein Gartenzähler aufgrund der Zählergebühr und der Kosten für den Installateur erst ab einer jährlichen Abnahme von 40 bis 50 m³ Frischwasser für die Gartenbewässerung aus. Der Einbau des Gartenzählers erfolgt durch das Wasserwerk. Ob sich dies in Ihrem Fall tatsächlich rechnet, können Sie gerne beim Wasserwerk (Tel.: 05207 / 925519-945)  der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock erfragen.

Weitere Informationen zur Installation der Wasserzähleranlage können Sie dem nebenstehenden Dokument entnehmen.

Kosten

Die Zählergebühr des Gartenzählers beträgt im Jahr 15,60 €.

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Zuständige Einrichtung

FB 2 - Steuerangelegenheiten
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: steuern@stadt-shs.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Lideck:
Tel: 05207 8905-5118
Gartenzähler

Ein Gartenzähler dient dazu die Frischwassermenge zu erfassen, die zur Gartenbewässerung verbraucht wird. Somit kann die Wassermenge, die in den Boden versickert und nicht in den Kanal eingeleitet wird, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden.

In der Regel zahlt sich ein Gartenzähler aufgrund der Zählergebühr und der Kosten für den Installateur erst ab einer jährlichen Abnahme von 40 bis 50 m³ Frischwasser für die Gartenbewässerung aus. Der Einbau des Gartenzählers erfolgt durch das Wasserwerk. Ob sich dies in Ihrem Fall tatsächlich rechnet, können Sie gerne beim Wasserwerk (Tel.: 05207 / 925519-945)  der Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock erfragen.

Weitere Informationen zur Installation der Wasserzähleranlage können Sie dem nebenstehenden Dokument entnehmen.

Die Zählergebühr des Gartenzählers beträgt im Jahr 15,60 €.

Wasserzähler, Bewässerung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/12830/show
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Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Frau

Lideck

203

05207 8905-5118
Fachbereich Finanzen
Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541

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